Schülervertretung in Sachsen

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Die unterste Ebene, auf der die gesamte Schüler:innenvertretung, ist, wie sollte es anders sein, die Schüler:innen Sachsens. Dies ist den Schülervertreter:innen jederzeit bewusst: sie arbeiten nicht für sich selbst, sondern widmen Ihre Zeit den Schüler:innen, die sie im Vertrauen gewählt haben, die Schule zu verbessern.

Die Schüler:innen sind in Klassen aufgeteilt. Jede Klasse wählt eine:n Klassensprecher:in und eine:n Stellvertretende:n Klassensprecher:in. Alle Klassensprecher:innen versammeln sich dann im Schüler:innenrat (auch Schulschülerschaftsrat genannt) um eine:n Schulsprecher:in und eine:n Stellvertreter:in aus den Reihen der Schüler:innen zu wählen.

Der/ die Schulsprecher:in und dessen/ deren Stellvertreter:in, sowie zwei weitere gewählte Schüler:innen, die mindestens in der siebten Klasse sein müssen, sind außerdem Mitglieder der Schulkonferenz: “[…] Aufgabe der Schulkonferenz ist es, das Zusammenwirken von Schulleitung, Schulträger, Lehrer:innen, Eltern und Schüler:innen zu fördern, gemeinsame Angelegenheiten des Lebens an der Schule zu beraten und dazu Vorschläge zu unterbreiten. […]” (§ 43 Absatz 1 des Sächsischen Schulgesetzes, https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/4192)

Die Schulsprecher:innen sind durch ihre Wahl Mitglieder des Stadtschülerrates (SSR) bzw. des Kreisschülerrates (KSR). In Ihren Aufgaben unterscheiden sich der Stadt- und der Kreisschülerrat nicht. Ein Kreisschülerrat besteht aus allen Schulsprecher:innen eines Landkreises (oder auch kurz Kreis) und ein Stadtschülerrat aus allen Schulsprecher:innen einer Stadt. Der SSR bzw. KSR wählt einen Vorstand, der aus einem/ einer Vorsitzenden, einem/ einer Stellvertretenden Vorsitzenden, Landesdelegierten und Beisitzer:innen besteht. Der Vorstand übernimmt dann sozusagen das Tagesgeschäft des SSR. Wenn sich alle Schulsprecher:innen der Stadt versammeln, dann nennt man dies eine Vollversammlung (VV). Diese finden mehrmals im Jahr statt, jedoch finden viel häufiger Vorstandssitzungen (VoSi) statt. Oftmals wöchentlich oder aller zwei Wochen trifft sich der Vorstand um Aufgaben zu verteilen, zu diskutieren und zu planen. Üblicherweise hat der Vorstand auch Arbeitskreise bzw. Komitees, damit nicht jedes mal der gesamte Vorstand zusammentreten muss, wenn etwas erledigt wird.

Die Landesdelegierten (LaDe) eines SSR bzw. KSR, vier an der Zahl, fahren zu den Landesdelegiertenkonferenzen (LDK), welche vom Landesschülerrat Sachsen organisiert werden. Hauptinhalt dieser LDKs ist es, über die offizielle Meinung des LSR zu diskutieren und darüber abzustimmen. Der LSR, genau so wie der SSR/KSR oder der Schulschülerrat, sind keine gesetzgebenden Organe. Sie haben eine Meinung und natürlich auch viele Rechte, aber viel mehr auch nicht. Hauptaufgabe des LSR ist es, gegenüber großen Medien, Poltikern auf Landesebene und großen Organisationen in Kontakt zu stehen und die Meinung die die LaDes auf den LDKs beschlossen haben, zu vertreten und argumentativ zu begründen. Auch der LSR hat einen Vorstand, der sich wie der Vorstand im SSR, um das Tagesgeschäfts kümmert und zu Beginn der Legislaturperiode gewählt wird, welche für LaDes zwei Jahre beträgt.

Der LSR wählt auch Bundesdelegierte, welche für ihre Arbeit hauptsächlich im Zug sitzen und in Bundesdeutschland umherreisen. Der Sitz der Bundesschülerkonferenz (BSK) befindet sich seit 2013 in Dresden, jedoch steht die BSK unter massiver Umstrukturierung. Noch nicht alle Bundesländer haben Vertreter in der BSK, was sich natürlich ändern soll.

Wenn du dich mehr für Schüler:innenvertretung auf Stadtebene, Landesebene und Bundesebene informieren willst, als wir in diesem Artikel geboten haben, dann empfehlen wir dir dich beim LSR Sachsen schlauzumachen: https://lsr-sachsen.de/infopool/. Gesetzestexte zu durchstöbern klingt zwar nicht nach sonderlich viel Spaß, aber sie bieten korrekte Informationen aus erster Hand. Besonders wenn es um deine Rechte und Pflichten geht kannst du dich auf den Gesetzestext verlassen: www.revosax.sachsen.de (besonders interessant sind für dich die Schülermitwirkungsverordnung [SMVO] und das Schulgesetz [SchulG])

Quellen